Inhaltsübersicht
I. Allgemeines
A. Aufgabe und Funktion des Strafprozessrechts
In einem modernen Rechtsstaat besteht die Aufgabe und die Funktion des Strafprozesses darin, einen mutmaßlichen Täter im Rahmen eines rechtsstaatlichen Verfahrens zu überführen und im Falle des Schuldnachweises mit den im Gesetz vorgesehen Sanktionen zu belegen. Da die dahinterstehende Wahrheitsermittlung im Strafverfahren nicht um jeden Preis erfolgen darf, muss der Verdächtige, nicht nur der unschuldig Verfolgte, die Möglichkeit haben, sich mit den ihm von Gesetzes wegen eingeräumten Mitteln und Rechten ausreichend zur Wehr zu setzen, um ein für ihnSeite 1