Stiebellehner2. AuflJuli 2025
Vollzug der vorläufigen Unterbringung
(1) Für den Vollzug der vorläufigen Unterbringung gelten die Bestimmungen über den Vollzug der Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum nach §§ 164 bis 167a StVG sinngemäß.