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§ 433 StPO (Stiebellehner)

Stiebellehner2. AuflJuli 2025

Vollzug der vorläufigen Unterbringung

 

(1) Für den Vollzug der vorläufigen Unterbringung gelten die Bestimmungen über den Vollzug der Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum nach §§ 164 bis 167a StVG sinngemäß.

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