Mit dem EU-Meldepflichtgesetz (EU-MPfG) wurde auf Basis unionsrechtlicher Vorgaben in Österreich eine Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen eingeführt, die vor allem die an der Gestaltung beteiligten Intermediäre (insbesondere Berater) vor neue Herausforderungen stellt. Mit dieser neuen Meldepflicht soll die Transparenz im Steuerrecht erheblich ausgeweitet und die grenzüberschreitende Steuervermeidung bekämpft werden.
