Die Kommentierung hält sich in der Gliederung streng an den Aufbau des FlexKapGG, wobei zu jedem Paragrafen eine gesonderte Kommentierung vorgenommen wird, zu der die jeweils verwendete Literatur beim jeweiligen Paragrafen zusammengefasst angegeben sowie die jeweiligen Erläuternden Bemerkungen angeführt sind. Dies gilt mutatis mutandis für die Kommentierung des Start-Up-FörderungsG und § 50a ASVG.
