Mit der vorliegenden 17. Lieferung sind nunmehr die §§ 33 bis 36 ArbVG am aktuellsten Stand; die Bearbeitung der bisher von Robert Rebhahn und Christoph Kietaibl gemeinsam verfassten §§ 33 und 35 ArbVG hat Christoph Kietaibl, jene der §§ 34 und 36 ArbVG Theodor Tomandl besorgt. Das immer stärkere grenzüberschreitende Tätigwerden von Unternehmen spiegelt sich darin besonders deutlich wider; verwiesen sei etwa auf die Aspekte, die etwa Felten und Niksova in der Literatur ansprechen, und die auch Kietaibl in seine Überlegungen miteinbezogen hat. Darüber hinaus zeigt sich, dass Ausgliederungen ebenfalls Fragen aufwerfen, die für die Interpretation der genannten Gesetzesbestimmungen, insb § 33 ArbVG, von Relevanz sind.