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zu § 27 DSG

Feiler/Forgó2. AuflSeptember 2022

Bescheidbeschwerde

Beschwerde

(1) Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet durch Senat über Beschwerden gegen Bescheide, wegen der Verletzung der Unterrichtungspflicht gemäß § 24 Abs. 7 und der Entscheidungspflicht der Datenschutzbehörde.1

Seite 581

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