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zu Artikel 85 EU-DSGVO

Feiler/Forgó2. AuflSeptember 2022

Kapitel IX
Vorschriften für besondere Verarbeitungssituationen

 

(1) Die Mitgliedstaaten bringen durch Rechtsvorschriften das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten gemäß dieser Verordnung mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit, einschließlich2 der Verarbeitung zu journalistischen Zwecken und zu wissenschaftlichen, künstlerischen oder literarischen Zwecken, in Einklang.

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