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zu Artikel 82 EU-DSGVO

Feiler/Forgó2. AuflSeptember 2022

(1) Jede Person, der wegen eines Verstoßes gegen diese Verordnung ein materieller2 oder immaterieller3 , 4 Schaden entstanden ist, hat Anspruch auf Schadenersatz gegen den Verantwortlichen oder gegen den Auftragsverarbeiter.

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