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§ 46 NAG (Abermann/Bleckmann)

Abermann/Bleckmann3. AuflFebruar 2025

Bestimmungen über die Familienzusammenführung

 

(1) Familienangehörigen von Drittstaatsangehörigen ist ein Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot – Karte plus“ zu erteilen, wenn sie die Voraussetzungen des 1. Teiles erfüllen, und

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