Abermann/Bleckmann3. AuflFebruar 2025
Bestimmungen über die Familienzusammenführung
(1) Familienangehörigen von Drittstaatsangehörigen ist ein Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot – Karte plus“ zu erteilen, wenn sie die Voraussetzungen des 1. Teiles erfüllen, und