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§ 44a NAG (Bleckmann)

Bleckmann3. AuflFebruar 2025

Besondere Verfahrensbestimmungen

 

In einem Verfahren auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gemäß § 41a Abs. 9 Z 1 oder 2 oder § 43 Abs. 3 sind § 24 Abs. 1 und 2 sowie § 20 Abs. 2 sinngemäß anzuwenden.

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