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§ 41a NAG (Peyrl)

Peyrl3. AuflFebruar 2025

Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot – Karte plus“

 

(1) Drittstaatsangehörigen kann in einem Verfahren gemäß § 24 Abs. 4 oder § 26 ein Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot – Karte plus“ erteilt werden, wenn

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