Peyrl3. AuflFebruar 2025
Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot – Karte plus“
(1) Drittstaatsangehörigen kann in einem Verfahren gemäß § 24 Abs. 4 oder § 26 ein Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot – Karte plus“ erteilt werden, wenn