Das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz ist seit 1.1.2006 neben dem Fremdenpolizeigesetz (FPG) eine der tragenden Säulen des österreichischen Migrationsrechts. Während das FPG die Einreise und den bloß vorübergehenden Aufenthalt regelt, ist die dauerhafte Einwanderung nach Österreich Regelungsgegenstand des NAG.
