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zu § 81 VfGG (Winkler)

2. AuflJuni 2017

Auf das Verfahren über die gemäß den Art. 142 und 143 B-VG erhobenen Anklagen ist, soweit in diesem Gesetz nicht anderes bestimmt ist, die Strafprozeßordnung 1975 - StPO, BGBl. Nr. 631/1975, sinngemäß anzuwenden.

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