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zu § 35 VwGVG (Reisner)

2. AuflJuni 2017

5. Abschnitt
Kosten

 

(1) 1)–4) Die im Verfahren über Beschwerden wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt (Art. 130 Abs. 1 Z 2 B-VG) obsiegende5) Partei hat Anspruch auf Ersatz ihrer Aufwendungen durch die unterlegene Partei.45)

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