Der 1. Jänner 2014 brachte die Verwaltungsgerichtsbarkeit, damit auch ein neues Verfahrensrecht der Verwaltungsgerichte samt den notwendigen Änderungen in VwGG und VfGG und forderte geradezu heraus, darüber zu schreiben. Als die Autoren die Arbeit zu dem vorliegenden Kommentar in der ersten Auflage begannen, war das VwGVG neu und bedurfte einer Bearbeitung da - wie in vielen Gesetzen - nicht alles selbsterklärend ist. Es bedurfte der eingehenden Beschäftigung mit dem Gesetz, dessen Grundlagen, der Intention des Gesetzgebers und gelegentlich auch etwas Phantasie, um das VwGVG dogmatisch möglichst umfassend und dennoch praxisrelevant zu bearbeiten.
