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zu § 36 EU-UmgrG (Obradović)

Obradović1. AuflJänner 2024

(1) Ist das Umtauschverhältnis oder sind die allfälligen baren Zuzahlungen nicht angemessen festgelegt, so hat jeder Gesellschafter der sich verschmelzenden inländischen Gesellschaft, der gegebenenfalls von seinem Recht nach § 40 Abs. 1 keinen Gebrauch gemacht hat, einen Anspruch gegen die aus der grenzüberschreitenden Verschmelzung hervorgehende Gesellschaft auf Ausgleich durch bare Zuzahlungen.

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