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§ 27 TBO 2022 (Weber)

Weber3. AuflJuli 2024

Örtliche Bauvorschriften und Vorschriften über Kinderspielplätze

 

Die Gemeinde kann durch Verordnung örtliche Bauvorschriften erlassen1). Darin können zum Schutz des Orts- oder Straßenbildes oder im Interesse einer das Orts- oder Straßenbild prägenden geordneten baulichen Entwicklung nähere Bestimmungen getroffen werden über2):

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