Örtliche Bauvorschriften und Vorschriften über Kinderspielplätze
Die Gemeinde kann durch Verordnung örtliche Bauvorschriften erlassen1). Darin können zum Schutz des Orts- oder Straßenbildes oder im Interesse einer das Orts- oder Straßenbild prägenden geordneten baulichen Entwicklung nähere Bestimmungen getroffen werden über2):
