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§ 15 TBO 2022 (Wimmer)

Wimmer3. AuflJuli 2024

Verfahren

 

(1) Um die Erteilung der Bewilligung nach § 14 Abs. 1 haben die Eigentümer2) der betroffenen Grundstücke3) schriftlich4) anzusuchen. § 29a gilt sinngemäß. Den Eigentümern sind Personen gleichzuhalten, die einen Rechtstitel nachweisen, der für die grundbücherliche Einverleibung des Eigentums am jeweiligen Grundstück geeignet ist5).

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