Heißl3. AuflJuli 2024
Bauhöhe
(1) Die zulässige Höhe von baulichen Anlagen1) wird durch die in einem Bebauungsplan festgelegte Bauhöhe oder durch eine Festlegung im örtlichen Raumordnungskonzept nach § 31b Abs. 2 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2022 bestimmt2).