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zu Artikel VI LGBl. 10/2003 (Kirchmayer/Klugsberger)

Kirchmayer/Klugsberger6. AuflMai 2024

Übergangsbestimmung

 

Für alle zur Zeit des In-Kraft-Tretens dieses Gesetzes anhängigen Verfahren gelten die bisherigen gesetzlichen Bestimmungen; dies gilt nicht für die Bestimmungen gemäß Art V Abs 1 und 2.

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