vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu Artikel IV LGBl. 44/1996 (Kirchmayer/Klugsberger)

Kirchmayer/Klugsberger6. AuflMai 2024

Übergangsbestimmung

 

(1) Jene Bestimmungen dieses Gesetzes, die mit dem seiner Kundmachung folgenden Tag in Kraft treten, sind auf Baubewilligungs- und Grundabteilungsverfahren nicht anzuwenden, in denen der erstinstanzliche Bescheid im Zeitpunkt des Inkraftretens dieser Bestimmungen bereits erlassen ist. Diese Verfahren sind nach den bisher geltenden Bestimmungen zu Ende zu führen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!