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zu § 107 Wr BauO (Kirchmayer/Klugsberger)

Kirchmayer/Klugsberger6. AuflMai 2024

Niveau und Höhe der Räume

 

(1) Das Fußbodenniveau der Räume gegenüber dem Gelände muss so geplant und ausgeführt sein, dass entsprechend dem Verwendungszweck Gesundheit und Wohlbefinden der Benutzer nicht beeinträchtigt werden. Dabei ist insbesondere auch auf vorhersehbare Hochwasserereignisse Bedacht zu nehmen.

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