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zu § 14 Wr BauO (Kirchmayer/Klugsberger)

Kirchmayer/Klugsberger6. AuflMai 2024

Unbebaute Grundflächen, Begriffsbestimmung

 

Grundflächen, die gegen Widerruf oder unbefugt bebaut worden sind, gelten als unbebaut.

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