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zu § 7 Wr BauO (Kirchmayer/Klugsberger)

Kirchmayer/Klugsberger6. AuflMai 2024

Schutzzonen

 

(1) In den Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen können die wegen ihres örtlichen Stadtbildes in ihrem äußeren Erscheinungsbild erhaltungswürdigen Gebiete (Schutzzonen) ausgewiesen werden.

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