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zu § 2 Wr BauO (Kirchmayer/Klugsberger)

Kirchmayer/Klugsberger6. AuflMai 2024

Verfahren bei Festsetzung und Abänderung der Flächenwidmungspläne und der Bebauungspläne

 

(1) Die Entwürfe für Flächenwidmungspläne und Bebauungspläne sind vom Magistrat in folgender Weise auszuarbeiten:

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