Kirchmayer/Klugsberger6. AuflMai 2024
Verfahren bei Festsetzung und Abänderung der Flächenwidmungspläne und der Bebauungspläne
(1) Die Entwürfe für Flächenwidmungspläne und Bebauungspläne sind vom Magistrat in folgender Weise auszuarbeiten: