Die Bauordnung für Wien hat seit ihrem Inkrafttreten am 3.5.1930 zahlreiche Novellierungen erfahren, die den Umfang des Gesetzes – das auch die Funktionen eines Raumordnungsgesetzes und eines Straßengesetzes zu erfüllen hat – im Laufe der Zeit erheblich vergrößert haben. Die Ursachen sind vielfältig: Einerseits sind die bautechnischen Vorschriften einer ständig im Fluss befindlichen Entwicklung unterworfen, andererseits machen die Erfahrungen der Praxis und die Rechtsprechung der Höchstgerichte regelmäßige Anpassungen des Gesetzes unumgänglich. Auch die Bemühungen um eine qualitative Deregulierung (im Sinne einer Steigerung der Effizienz) der Vorschriften, von denen insbesondere die Bauordnungsreform des Jahres 1996 geprägt war, sind oftmals mit einer Erweiterung des Normenbestandes verbunden. Nicht zuletzt machen gerade in den vergangenen Jahren Richtlinien der Europäischen Union Umsetzungsmaßnahmen in Form einer Änderung baurechtlicher Bestimmungen erforderlich.
