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NÖ Landes-Verwaltungsabgabenverordnung 2001 LGBl. 3800/1 idF LGBl. Nr. 8/2021 (auszugsweise) (Kienastberger/Stellner-Bichler)

Kienastberger/Stellner-Bichler3. AuflSeptember 2022

Für das Ausmaß der Verwaltungsabgaben in den Angelegenheiten der Landesverwaltung (soweit diese nicht von der Gemeinde im eigenen Wirkungsbereich zu besorgen sind) ist der angeschlossene, einen Bestandteil dieser Verordnung bildende Tarif maßgebend.

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