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zu § 20 NÖ Straßengesetz 1999 (Kienastberger/Stellner-Bichler)

Kienastberger/Stellner-Bichler3. AuflSeptember 2022

(1) Die Landesregierung hat eine strategische Lärmkarte für

Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über sechs Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr undalle Straßen in Ballungsräumen mit mehr als 250.000 Einwohnern

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