vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 12 NÖ Kleingartengesetz (Kienastberger/Stellner-Bichler)

Kienastberger/Stellner-Bichler3. AuflSeptember 2022

Behörde I. Instanz ist der Bürgermeister, in Städten mit eigenem Statut der Magistrat, Behörde II. Instanz ist der Gemeindevorstand, in Städten mit eigenem Statut der Stadtsenat.

EB zu LGBl. Nr. 68/2015:

Zu § 12:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!

Stichworte