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zu § 10 NÖ AO 2016 (Kienastberger/Stellner-Bichler)

Kienastberger/Stellner-Bichler3. AuflSeptember 2022

Aufzüge

(1) Der Eigentümer einer überwachungsbedürftigen Hebeanlage hat nachweislich Vorsorge zu treffen

für die regelmäßige Kontrolle der Betriebssicherheit der Hebeanlage und

Seite 1750

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