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zu § 2 NÖ BO 2014 (Kienastberger/Stellner-Bichler)

Kienastberger/Stellner-Bichler3. AuflSeptember 2022

(1) Baubehörde erster Instanz ist

der Bürgermeister der Magistrat (in Städten mit eigenem Statut)

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