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zu § 371 BVergG 2018 (Kurz)

Kurz1. AuflJuni 2019

Beendigungsrecht des Auftraggebers

 

Ungeachtet der vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen und -termine kann der Auftraggeber einen Vertrag beenden, wenn der Vertrag während seiner Laufzeit ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens gemäß § 365 Abs. 1 wesentlich geändert wurde.

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