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zu § 348 BVergG 2018 (Reisner)

Reisner1. AuflJuni 2019

Entscheidungsfrist

 

Über einen Antrag auf Nichtigerklärung von Entscheidungen eines Auftraggebers ist unverzüglich, längstens jedoch binnen sechs Wochen nach Einlangen des Antrages zu entscheiden.

Seite 1924

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