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zu § 230 BVergG 2018 (Stief-Kótrnec)

Stief-Kótrnec1. AuflJuni 2019

Bekanntmachung einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung in Österreich

 

(1) Sofern der Sektorenauftraggeber von der Möglichkeit der Verkürzung der Angebotsfrist gemäß § 245 Gebrauch machen möchte, muss er eine regelmäßige nichtverbindliche Bekanntmachung in Österreich gemäß § 229 bekanntmachen.

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