vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 211 BVergG 2018 (Ullreich/Reisinger)

Ullreich/Reisinger1. AuflJuni 2019

Wahl des Wettbewerbes

 

Der Sektorenauftraggeber kann bei der Durchführung von Wettbewerben frei zwischen dem offenen und dem nicht offenen Wettbewerb wählen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte