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zu § 206 BVergG 2018 (Zleptnig)

Zleptnig1. AuflJuni 2019

Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung

 

(1) Aufträge können im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung vergeben werden, wenn

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