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zu § 172 BVergG 2018 (Smutek)

Smutek1. AuflJuni 2019

Verkehrsleistungen

 

(1) Sektorentätigkeiten im Verkehrsbereich sind die Bereitstellung oder das Betreiben von Netzen zur Versorgung der Allgemeinheit mit Verkehrsleistungen per Eisenbahn, mit automatischen Systemen, Straßenbahn, Bus, Oberleitungsbus oder Seilbahn.

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