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zu § 162 BVergG 2018 (Ullreich/Reisinger)

Ullreich/Reisinger1. AuflJuni 2019

Vergabe von Aufträgen aufgrund eines dynamischen Beschaffungssystems

 

(1) Aufträge, die aufgrund eines gemäß § 161 eingerichteten und betriebenen dynamischen Beschaffungssystems vergeben werden sollen, können ausschließlich an die zugelassenen Teilnehmer des dynamischen Beschaffungssystems gemäß Abs 2 bis 5 vergeben werden.

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