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zu § 148 BVergG 2018 (Reisinger/Ullreich)

Reisinger/Ullreich1. AuflJuni 2019

Gründe für den Widerruf eines Vergabeverfahrens vor Ablauf der Angebotsfrist

 

(1) Vor Ablauf der Angebotsfrist ist ein Vergabeverfahren zu widerrufen, wenn Umstände bekannt werden, die, wären sie schon vor Einleitung des Vergabeverfahrens bekannt gewesen, eine Ausschreibung ausgeschlossen oder zu einer inhaltlich wesentlich anderen Ausschreibung geführt hätten.

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