Ablauf der Verhandlungen
(1) Der öffentliche Auftraggeber hat ein Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung durchzuführen, bei dem jeder Unternehmer, der vom öffentlichen Auftraggeber zur Angebotsabgabe aufgefordert wurde, ein Forschungs- und Innovationsprojekt (Erstangebot) einreichen kann, das auf die Abdeckung der in der Ausschreibung genannten Bedürfnisse abzielt und das die Grundlage für die späteren Verhandlungen darstellt.