Besondere Vertragsbestimmungen betreffend den Zahlungsverkehr
(1) Bestimmungen im Leistungsvertrag über den Zahlungstermin oder die Entschädigung für die Betreibungskosten, die für Unternehmer grob nachteilig im Sinne des § 459 Abs 2 und 5 UGB sind, sind nichtig.