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zu § 111 BVergG 2018 (Kurz)

Kurz1. AuflJuni 2019

Besondere Vertragsbestimmungen betreffend den Zahlungsverkehr

 

(1) Bestimmungen im Leistungsvertrag über den Zahlungstermin oder die Entschädigung für die Betreibungskosten, die für Unternehmer grob nachteilig im Sinne des § 459 Abs 2 und 5 UGB sind, sind nichtig.

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