Deutschmann/Heid1. AuflJuni 2019
Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
(1) Als Nachweis für die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gemäß § 80 Abs 1 Z 3 kann der öffentliche Auftraggeber insbesondere die Nachweise gemäß Anhang X verlangen.