Deutschmann/Heid1. AuflJuni 2019
Eigenerklärung, Verlangen der Nachweise durch den öffentlichen Auftraggeber
(1) Der öffentliche Auftraggeber hat festzulegen, mit welchen Nachweisen gemäß den §§ 81 bis 87 ein Unternehmer, der an einem Vergabeverfahren teilnimmt, seine