Inhaltsübersicht
I. Kommentierung
A. Allgemeines
Die §§ 35 bis 37 BVergG 2018 dienen der Umsetzung von Art 32 Vergabe-RL 2014/24/EU . Die Bestimmungen regeln, in welchen Fällen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung zulässigerweise gewählt werden kann.Wie auch das BVergG 2006 enthält das BVergG 2018 separate Bestimmungen für die drei Auftragsarten.
