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zu § 33 BVergG 2018 (Zleptnig)

Zleptnig1. AuflJuni 2019

2. Abschnitt
Wahl der Vergabeverfahren im Ober- und im Unterschwellenbereich

Wahl des offenen oder des nicht offenen Verfahrens mit vorheriger Bekanntmachung

 

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