Das Vergaberecht gilt als eines der dynamischsten Rechtsgebiete Österreichs. Die ständige Weiterentwicklung ist insbesondere den sich häufig ändernden europarechtlichen Vorgaben geschuldet. Mit der Umsetzung der drei EU-Vergaberichtlinien 2014/23/EU , 2014/24/EU und 2014/25/EU im Vergaberechtsreformgesetzes 2018 (BGBl I 65/2018) ist am 21.8.2018 eine der bisher umfassendsten Änderung in diesem Rechtsgebiet in Kraft getreten. Beim neuen BVergG 2018 handelt es sich nicht um eine bloße Novellierung des Bundesvergabegesetzes 2006, sondern um ein gänzlich neues Vergabegesetz („Totalrevision des BVergG“).
