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zu § 35 WVRG 2020 (Oppel)

Oppel2. LfgJänner 2021

Verordnungen und Kundmachungen aufgrund dieses Landesgesetzes in seiner jeweiligen Fassung können bereits vom Tag der Kundmachung dieses Landesgesetzes an erlassen, jedoch nicht vor diesem in Kraft gesetzt werden.

IdF LGBl 2020/34

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