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§ 27 TVNG 2018 (Rosenkranz)

Rosenkranz4. LfgJuli 2025

Durch dieses Gesetz werden folgende Richtlinien umgesetzt:

Richtlinie 89/665/EWG des Rates zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge, ABl. 1989 Nr. L 395, S. 33, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2014/23/EU , ABl. 2014 Nr. L 94, S. 1,

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