vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 9 Oö VergRSG (Lidauer)

Lidauer1. LfgAugust 2020

Anträgen auf einstweilige Verfügung, die die Untersagung der Erteilung des Zuschlags, die Untersagung der Erklärung des Widerrufs oder die Unterlassung der Angebotsöffnung begehren, kommt ab Zugang der Verständigung vom Einlangen des Antrags gemäß § 18 Abs. 6 bis zur Entscheidung über den Antrag aufschiebende Wirkung zu. Die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber sowie gegebenenfalls die vergebende Stelle darf bis zur Entscheidung über den Antrag

Seite 1

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte