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zu § 14 Bgld VergRSG (Herbst/Weinhandl)

Herbst/Weinhandl1. LfgAugust 2020

(1) Ein Antrag gemäß § 12 Abs. 1, 2 oder 4 hat jedenfalls zu enthalten:

die genaue Bezeichnung des betreffenden Vergabeverfahrens,die genaue Bezeichnung der Auftraggeberin oder des Auftraggebers und der Antragstellerin oder des Antragstellers einschließlich deren Faxnummer oder elektronischer Adresse;

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